Rechtsanwalt Dr. Eike Hering

Dr. Eike Hering ist seit über 20 Jahren Rechtsanwalt und Gründungsmitglied der Kanzlei John Rechtsanwälte.
Ein wesentlicher Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in allen Bereichen des Strafrechts, also der aktiven Verteidigung in der Instanz, im Revisionsrecht, in Wiederaufnahmeverfahren, im Gnaden- und im Strafvollzugsrecht.
Er absolviert derzeit den Fachanwaltskurs Verwaltungsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in Ehescheidungs- und Unterhaltssachen.
Dr. Hering hat in Hamburg Rechtswissenschaften studiert und war anschließend fünf Jahre lang wissenschaftlicher Mitarbeiter am Seminar für Strafrecht und Kriminologie der Universität Hamburg, dort promovierte er über das Thema "Mechanismen justitieller Eskalation im Jugendstrafverfahren".
Vor und während seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt veröffentlichte Dr. Hering sowohl Anmerkungen zu strafgerichtlichen Entscheidungen als auch Beiträge zu kriminologischen Themen (wie z.B. "Praktizierte Diversion").
Seit dem Jahre 1997 ist er als Prüfer beim Gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen für die Große Juristische Staatsprüfung tätig.