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Ausländerrecht
Das Ausländerrecht regelt die rechtliche Stellung der Ausländer in Deutschland. Es handelt sich dabei nicht nur um das Aufenthaltsgesetz.
Es wird maßgeblich durch europäische und internationale Rechtsnormen mitbestimmt.
Hier finden sich häufig Aspekte, mit dem der Fall im Sinne des Mandanten beeinflusst werden kann und die ohne Einschaltung eines Anwaltes nicht gesehen worden wären.
Es ist daher wichtig, dass anwaltlicher Rat möglichst frühzeitig im Verfahren vor der Ausländerbehörde oder der Auslandsvertretung (Generalkonsulat bzw. Botschaft) in Anspruch genommen wird. In diesem Stadium sind diese meist noch zugänglicher für Argumente als im gerichtlichen Verfahren.
Wir vertreten Sie insbesondere:
Wir vertreten Sie insbesondere:
- im Visumsverfahren,
- bei der Beseitigung der Sperrwirkun,
- wenn ihre Aufenthaltserlaubnis verlängert werden soll,
- wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen möchten,
- wenn Sie einen Aufenthaltstitel benötigen, der Ihnen die Beschäftigung erlaubt,
- wenn die Ausländerbehörde den Verdacht einer sog. Scheinehe hat,
- wenn Ihr Aufenthaltstitel nicht verlängert wird,
- wenn Sie ausgewiesen oder abgeschoben werden sollen.