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Familienrecht
Das Familienrecht reicht vom Ehevertrag über Trennungsregelung bis zur Scheidung und Scheidungsfolgen, also Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Ehegattenunterhalt, Hausratsaufteilung, Regelungen zur Ehewohnung.
Für Kinder ist neben dem Kindesunterhalt das Sorgerecht, das Umgangsrecht, evtl. die Kindesherausgabe zu regeln, sogenannte Kindschaftssachen. Dabei gibt s keinen gesetzlichen Unterschied mehr zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Mit der Trennung und Scheidung ist oft eine Lösung zur Vermögensauseinandersetzung zu finden, um z.B. das Recht am Eigenheim und anderem Miteigentum zu regeln. Häufig sind Schuldenregulierungen durchzuführen, sog. Gesamtschuldnerausgleich. Auch steuerliche Fragen zählen zum Familienrecht, z.B. Verteilung von Steuererstattungen und Steuerschulden zwischen Eheleuten, steuerliche Absetzung von Unterhalt (sog. begrenztes Realsplitting) und der Nachteilsausgleich. Viele Paare leben in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Das Familienrecht umfasst insoweit auch die Regelung der Rechtsbeziehungen, z.B. durch Verträge zu den Vermögensverhältnissen.