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Hochschulrecht
Im Schulrecht überprüfen wir für Sie Versetzungs- und Prüfungsentscheidungen. Auch verfügen wir über umfangreiche Erfahrungen bei der Überprüfung von Zuweisungsentscheidungen zu einer bestimmten Schule.
Im Hochschulrecht bildet ein Schwerpunkt die sog. „Kapazitätsklage“. Hier macht der Studienbewerber geltend, dass die Hochschule noch nicht alle von ihr einzurichtende Studienplätze eingerichtet hat und daher ihre Kapazität nicht erschöpft hat. Hier vertreten wir Sie insbesondere im gerichtlichen Verfahren.
Daneben umfasst das Hochschulrecht auch den Zugang zu bestimmten Lehrveranstaltungen oder die Überprüfung von Prüfungsverfahren und Entscheidungen.
Weiterer wichtiger Bestandteil ist das BAföG-Recht. Hier unterstützen wir Sie, wenn das BAföG-Amt Ihnen zustehende Leistungen nicht bewilligt oder gewährte Leistungen zurückfordert.