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Medienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz
Die anwaltlichen Tätigkeiten auf dem Gebiet des Medienrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes umfassen unter anderem:
- Presserechtliche Beratung, Vertretung bei der Durchsetzung eines Anspruchs auf Richtigstellung, Gegendarstellung, Unterlassung, Schadenersatz
- Beratung und Erstellung von Verträgen für Unternehmer, Künstler und Privatpersonen und mit dem Fokus auf den Schutz des geistigen Eigentums, zum Beispiel im Rahmen einer Satzung, Arbeitsvertrag, Agenturvertrag, Repräsentantenvertrag, Vermarktungsvertrag, Promotionsvertrag, Künstlerexklusivvertrag, Merchandisingvertrag, Lizenzvertrag, Kooperationsvertrag, AGB, B2B-Vertrag
- außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus den oben genannten und verwandten Verträgen
- Vertretung in Urheberrechts- und Wettbewerbsangelegenheiten bei Ansprüchen aus Verträgen, aus dem allgemeinen Deliktsrecht oder spezielleren Vorschriften wie dem Telemediengesetz oder dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Erstellung von anwaltlichen Aufforderungssschreiben sowie Verteidigung gegen gleichgerichtete Ansprüche, z.B. gegen eine Abmahnung
- Erstellung von Rechtsgutachten zu marken-, urheber- und patentrechtlichen Schutzmöglichkeiten
- Markenrecherchen, Verfahren über Markenstreitigkeiten, Markenanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Alicante