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Mietrecht
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) stellt ein besonders praxisrelevantes Gebiet der anwaltlichen Rechtsberatung dar, da es häufig juristischen Klärungsbedarf zwischen Mieter und Vermieter oder zwischen Wohnungseigentümern gibt.
Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Mieter und Vermieter. Die von der Kanzlei john Rechtsanwälte angebotene anwaltliche Beratung und Vertretung von Mietern und Vermietern erstreckt sich insbesondere auf folgende Bereiche:
- Prüfung des Mietvertrages oder einzelner Vereinbarungen (Mietvertragsklauseln)
- auf ihre Wirksamkeit,
- Entwurf gewerblicher Mietverträge,
- Durchsetzung oder Prüfung von Mieterhöhungen,
- Mietvertragskündigungen,
- Mietminderungen und deren Begründetheit,
- Mietvertragskündigungen,
- Mietminderungen und deren Begründetheit,
- Räumung des Mietobjektes.
Die Kanzlei john Rechtsanwälte vertritt die Mandanten kompetent sowohl außergerichtlich als auch vor den Gerichten in sämtlichen Mietstreitigkeiten, seien es z. B. Kündigungs- oder Räumungsverfahren. Nehmen Sie bitte Kontakt mit unserem Ansprechpartner auf.
Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) enthält Regelungen des Verhältnisses der Wohnungseigentümer zueinander und der Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander. Hier kommt es häufig zu Auseinandersetzungen aufgrund
- mangelhafter oder ungenauer Teilungserklärungen,
- Auseinandersetzungen zwischen einzelnen WEG-Eigentümern,
- der Eigentümer-Gemeinschaft und einzelnen WEG-Eigentümern,
- der Eigentümer-Gemeinschaft mit der Verwaltung,
- Auseinandersetzungen wegen Beschlüssen einer WEG-Versammlung.
Hier empfiehlt es sich, sowohl den Kaufvertrag als auch die Teilungserklärung anwaltlich prüfen zu lassen, bevor es zu Auseinandersetzungen kommt.
Auch in diesem Bereich werden Sie in der Kanzlei john Rechtsanwälte kompetent beraten und vor den Gerichten vertreten.