Strafrecht
Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachtes einer Straftat durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft stellt üblicherweise sowohl für den Beschuldigten als auch den Geschädigten bzw. Verletzten eine absolute Ausnahmesituation dar, die eine sofortige Kontaktaufnahme zu einem qualifizierten Strafverteidiger bzw. Fachanwalt für Strafrecht durch den Betroffenen oder seine Angehörige erfordert.
Dies gilt erst recht im Falle einer Festnahme, dem Erlass eines Haftbefehls sowie des Vollzuges von Untersuchungshaft oder Strafhaft, aber auch bereits anlässlich einer Durchsuchung und/oder Beschlagnahme. Völlig unabhängig von der Schuldfrage, belastenden Aussagen oder sonstigen Beweisen hat jeder Beschuldigte ein umfassendes Recht zum Schweigen. Dieses sollte zumindest bis zur Akteneinsicht durch den bevollmächtigten Anwalt unbedingt in Anspruch genommen werden.
Die möglichst frühzeitige Erarbeitung einer erfolgreichen Verteidigungsstrategie setzt dabei ein stabiles Vertrauensverhältnis voraus.
Zentrale Aufgabe der Strafverteidigung ist die Wahrung der Rechte des Beschuldigten. Im Falle der Nebenklagevertretung gilt dies gleichermaßen für den Verletzten, der im Wege des sog. Adhäsionsverfahrens auch bereits im Rahmen des Strafverfahrens Ansprüche auf Entschädigung (Schadenersatz resp. Schmerzensgeld) durchsetzen kann.
Darüber hinaus gilt es, frühzeitig auch Angehörigen bei Fragen bestehender Zeugnisverweigerungsrechte, der Beantragung von Besuchserlaubnissen, Überweisungen für den Inhaftierten in die JVA usw. behilflich zu sein.
Nach dem Abschluss der Ermittlungen kommt es zur Einstellung des Verfahrens oder zur Erhebung der Anklage, über deren Zulassung das Gericht entscheidet. Auch nach Eröffnung des Hauptverfahrens ist oft noch eine Einstellung oder ein Freispruch durch Urteil möglich.
Im Falle der Verurteilung zu einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (auch mit Bewährung) gibt es grundsätzlich Rechtsmittel (Berufung/Revision), deren nicht nur kostenauslösende Einlegung mit dem Anwalt des Vertrauens erörtert werden sollten.
Die anwaltlichen Gebühren können ggf. über eine bestehende Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden. Auch im Rahmen der Pflichtverteidigung oder auf Basis einer (zusätzlichen) Vergütungsvereinbarung kann eine seriöse Mandatsbearbeitung gewährleistet werden.