Ihr Kontakt
Verkehrsrecht
Für den betroffenen Mandanten steht im Fokus, die Fahrerlaubnis zu behalten, Bußgelder und Punkte zu vermeiden und nach einem Verkehrsunfall zu seinem Recht zu kommen.
Im Verkehrsrecht hilft Ihnen Ihr Anwalt bei drohendem Verlust des Führerscheins nach einer Trunkenheitsfahrt (Alkohol/Drogen) oder nach einem Verkehrsunfall mit Unfallflucht oder bei Erreichen der 18-Punkte-Grenze im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg.
Auch Nötigung im Straßenverkehr sowie das Fahren ohne Fahrerlaubnis oder mit einem (ungültigen?) EU-Führerschein können zur Entziehung sowie der Verhängung einer Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis führen.
Die nachträgliche Verkürzung der Sperrfrist sowie die (vorbereitende) Beratung hinsichtlich notwendiger Aufbauseminare und einer ggf. angeordneten MPU (Idiotentest) gehören ebenfalls zum Spektrum qualifizierter Rechtsberatung durch den Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Noch vor Erlass des Bußgeldbescheides ist die Beratung durch den qualifizierten Rechtsanwalt der richtige Schritt, um z.B. ein drohendes Fahrverbot wegen des Vorwurfes, einer Geschwindigkeitsüberschreitung oder eines Rotlichtverstoßes zu vermeiden .
Bei einem Verkehrsunfall weiß Ihr Rechtsanwalt, welche Kosten die Versicherung des Unfallgegners übernehmen muss, z. B. Kostenübernahme für das Sachverständigengutachten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, angemessenes Schmerzensgeld (z.B. HWS-Trauma), freie Werkstattwahl, Abrechnung auf Gutachtenbasis, fahrlässige Körperverletzung, die eigenen Anwaltskosten im Rahmen der gegebenen Haftung.
Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Verkehrssachen ist absolut empfehlenswert, um das Kostenrisiko bei einer Klagerhebung und der Einholung aufwändiger Sachverständigengutachten zu begrenzen.