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Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Staat und den Institutionen der Verwaltung untereinander, also z. B.
- Bauordnungsrecht (die Landesbauordnungen)
- Versammlungsrecht
- Kommunalrecht (die Gemeinde- und Kreisordnungen)
- Gewerberecht
- Gaststättenrecht
- Handwerksrecht
- Immissionsschutzrecht
- Abfallrecht
- Schul- und Hochschulrecht
- öffentliches Dienstrecht
- Beamtenrecht
- Wehr- und Zivildienstrecht
Der Verwaltungsrechtsstreit beginnt meistens mit einem Verwaltungsakt, also z. B. einem Ablehnungsbescheid oder Leistungsbescheid der angegriffen werden soll. Wir prüfen den Verwaltungsakt auf Fehler und legen für Sie Widerspruch ein. Wenn nötig führen wir für Sie auch den Verwaltungsrechtsstreit vor Gericht durch.